Das Wichtigste in Kürze
Nach einem Todesfall muss die Wohnung nicht sofort geräumt werden. In den ersten Tagen zählen Sterbeurkunde, Bestattung und die wichtigsten Unterlagen, alles Weitere hat Zeit. Suchen Sie zunächst Mietvertrag, Versicherungspolicen, Kontounterlagen und ein mögliches Testament. Bewahren Sie persönliche Dinge auf, statt sie unter Zeitdruck wegzugeben. Der richtige Zeitpunkt für die Wohnungsauflösung ist meist erst dann, wenn die Erbfrage geklärt ist und die Kündigungsfrist absehbar wird. Ein seriöser Dienstleister räumt nicht blind, sondern sortiert Wertgegenstände und Erinnerungsstücke aus.
Die ersten Tage: weniger, als Sie denken
Wenn ein Mensch stirbt, entsteht oft das Gefühl, jetzt müsse alles gleichzeitig passieren. Tatsächlich ist die Liste der wirklich dringenden Dinge kurz. Notwendig sind zunächst die Todesbescheinigung durch einen Arzt, die Beurkundung beim Standesamt und die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens. Für die Bestattung selbst gelten in Bayern gesetzliche Fristen, um die sich in der Regel das Bestattungshaus kümmert.
Die Wohnung gehört nicht in diese erste Reihe. Sie können sie abschließen und für einige Zeit so lassen, wie sie ist. Niemand erwartet, dass Angehörige in der Woche nach einem Sterbefall Schränke ausräumen. Sinnvoll ist lediglich, verderbliche Lebensmittel zu entfernen, Fenster zu schließen, Heizung und Wasser im Blick zu behalten und die Post umleiten oder regelmäßig leeren zu lassen.
Wenn Angehörige weit entfernt wohnen oder pflegebedürftig sind, kann es sinnvoll sein, früh eine vertrauenswürdige Person zu bestimmen, die den Schlüssel hat und Ansprechpartner für Vermieter oder Hausverwaltung ist. Das nimmt Druck aus den folgenden Wochen.
Welche Unterlagen Sie zuerst suchen sollten
Papiere sind in dieser Phase wichtiger als Möbel. Sammeln Sie am besten in einer einzigen Mappe alles, was Sie finden: Personalausweis und Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsbeschluss, den Mietvertrag samt Nachträgen, Versicherungsunterlagen, Renten- und Kontounterlagen, Verträge für Strom, Gas, Telefon und Internet sowie Hinweise auf ein Testament oder einen Erbvertrag.
Solche Dokumente liegen erfahrungsgemäß nicht dort, wo man sie vermutet. Häufig finden sie sich in Nachttischen, Küchenschubladen, Ordnern auf dem Dachboden, in Schuhkartons oder zwischen Büchern. Genau deshalb ist ein vorschnelles Ausräumen riskant: Was in Säcken verschwindet, ist später kaum noch auffindbar. Nehmen Sie sich für diesen Schritt lieber mehrere Nachmittage als einen hektischen Tag.
Falls Sie Bargeld, Schmuck oder Sparbücher finden, bringen Sie diese Dinge an einen sicheren Ort und notieren Sie, was Sie gefunden haben. Bei mehreren Erben schafft eine schlichte handschriftliche Liste später viel Ruhe.
Warum Sie nichts überstürzen müssen
Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod, sondern geht zunächst auf die Erben über. Für Wohnraum sieht das Gesetz im Todesfall ein besonderes Kündigungsrecht vor, das sowohl Erben als auch Vermietern zusteht, allerdings nur innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis vom Tod. Die Einzelheiten und die genauen Fristen sollten Sie im konkreten Fall prüfen lassen, etwa beim Mieterverein, bei einer Rechtsanwältin oder bei der Verbraucherzentrale. Wichtig für die Praxis ist vor allem eines: Zwischen Kündigung und Rückgabe der Wohnung bleiben in aller Regel mehrere Wochen. Diese Zeit dürfen Sie nutzen.
Solange die Erbfrage offen ist, sollte ohnehin niemand größere Mengen aus der Wohnung entfernen. Wer erbt, entscheidet auch darüber, was mit dem Hausrat geschieht. Bei mehreren Erben empfiehlt sich eine kurze Absprache, wer welchen Bereich sichtet, bevor Handwerker oder ein Räumungsunternehmen ins Spiel kommen. Eine sortierte Übersicht hilft dabei, den späteren Ablauf ruhig zu planen. Die Checkliste zur Vorbereitung fasst zusammen, was vor einem Räumungstermin geklärt sein sollte.
Der Umgang mit persönlichen Dingen
Fotoalben, Briefe, Schallplatten, das Kochbuch mit den handschriftlichen Notizen: Solche Dinge haben keinen Marktwert und sind trotzdem das Wichtigste in der Wohnung. Erlauben Sie sich, sie zuerst herauszunehmen, auch wenn der Rest noch unangetastet bleibt. Viele Angehörige berichten, dass gerade dieser Schritt ihnen geholfen hat, mit der Wohnung insgesamt umzugehen.
Umgekehrt gilt: Was Sie heute nicht entscheiden können, müssen Sie heute nicht entscheiden. Kleidung, Geschirr und Möbel laufen Ihnen nicht davon. Eine Kiste mit ungeklärten Dingen mitzunehmen und später in Ruhe zu sichten ist eine völlig legitime Lösung. Trauer folgt keinem Zeitplan, und niemand muss die Wohnung eines Menschen in einem Wochenende verarbeiten.
Wenn Sie eine Firma beauftragen, sprechen Sie diesen Punkt offen an. Bei Das Räumungsteam wird vor Ort besprochen, welche Bereiche tabu sind, was aussortiert und aufbewahrt wird und wo besonders sorgfältig gesucht werden soll. Wertgegenstände und Dokumente, die während der Räumung auftauchen, gehören zurück in die Hände der Angehörigen und nicht in den Container.
Wann der richtige Zeitpunkt für die Auflösung ist
Ein guter Zeitpunkt ist erreicht, wenn drei Punkte stehen: Die Erbfrage ist geklärt, das Mietverhältnis ist gekündigt oder das Ende absehbar, und die persönlichen Dinge sind gesichtet. Dann lässt sich der Räumungstermin so legen, dass zwischen Räumung und Wohnungsübergabe noch Luft bleibt.
Praktisch heißt das: Besichtigung und Angebot lieber früh einholen, den Termin selbst aber erst dann festlegen, wenn Sie so weit sind. Wie ein solcher Ablauf im Detail aussieht, von der Besichtigung über die Sortierung bis zur besenreinen Übergabe, beschreibt der ausführliche Leitfaden zur Haushaltsauflösung nach einem Todesfall. Eine Übersicht der Leistungen in dieser Situation finden Sie außerdem auf der Seite Wohnungsauflösung im Todesfall.
Häufige Fragen
Muss ich die Wohnung sofort räumen lassen?
Nein. In den ersten Tagen nach einem Sterbefall stehen Sterbeurkunde, Bestattung und Unterlagen im Vordergrund. Die Wohnung kann zunächst geschlossen bleiben. Erst wenn die Erbfrage geklärt ist und das Mietverhältnis gekündigt wurde, wird der Räumungstermin konkret. In der Praxis bleiben zwischen Kündigung und Rückgabe meist mehrere Wochen Zeit.
Was passiert mit Erinnerungsstücken und Wertsachen bei der Räumung?
Sie bestimmen vorab, was aufbewahrt wird. Bei der kostenlosen Besichtigung wird festgehalten, welche Räume, Schränke oder Kisten gesondert behandelt werden. Während der Räumung werden Dokumente, Schmuck, Bargeld und Fotos aussortiert und den Angehörigen übergeben, statt pauschal entsorgt zu werden. Wer noch unsicher ist, wie sich ein zuverlässiger Anbieter erkennen lässt, findet Hinweise unter Seriöse Entrümpelungsfirma erkennen.
Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns täglich von 8 bis 21 Uhr unter 01578/5150429 oder per E-Mail an info@raeumungsteam.de. Eine Besichtigung im Großraum Nürnberg lässt sich meist kurzfristig einrichten, und das Angebot dazu ist unverbindlich.
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