Ja. In nahezu allen Fällen erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung vor Ort ein verbindliches Festpreisangebot. Der genannte Preis gilt dann für den vereinbarten Umfang, unabhängig davon, ob die Räumung schneller oder langsamer vorangeht als geplant.
Warum die Besichtigung die Grundlage ist
Erst vor Ort zeigt sich, welches Volumen wirklich zusammenkommt, wie die Zugangssituation aussieht, ob Sondermüll dabei ist und ob Wertgegenstände angerechnet werden können. Am Telefon bleibt jede Aussage eine Schätzung, und aus Schätzungen lässt sich kein belastbarer Festpreis machen. Den Weg vom ersten Kontakt bis zur Übergabe beschreibt der Ablauf einer Haushaltsauflösung. Welche Faktoren in die Kalkulation einfließen, lesen Sie unter Wovon hängen die Kosten ab?.
Wann sich der Preis noch ändert
Nachforderungen entstehen ausschließlich dann, wenn der Auftrag selbst erweitert wird. Ein zusätzlicher Raum, der beim Besichtigungstermin verschlossen war, oder eine nachträglich gewünschte besenreine Übergabe wird gesondert besprochen und schriftlich ergänzt. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung bleibt der vereinbarte Festpreis unverändert.
Behördlich getragene Räumungen
Übernimmt eine Behörde oder ein Kostenträger die Räumung, etwa nach dem Tod einer mittellosen Person, verlangen die zuständigen Stellen in der Regel mehrere Vergleichsangebote verschiedener Firmen. Ein schriftliches Festpreisangebot von Das Räumungsteam lässt sich dort ohne Umwege einreichen. Gesetzliche Betreuer, Nachlasspfleger und Angehörige vereinbaren den Besichtigungstermin am einfachsten über die Kontaktseite.
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