Nach einem Todesfall stellt sich für Angehörige oft rasch die Frage, wer die Wohnung des Verstorbenen räumen darf und muss. In der Regel sind es die Erben. Mit der Annahme der Erbschaft übernehmen sie den Nachlass und damit auch die Verantwortung für die Auflösung des Haushalts. Wer eine Firma beauftragt, sollte deshalb erbberechtigt oder von den Erben ausdrücklich bevollmächtigt sein.
Was gilt, wenn kein Erbe die Auflösung übernimmt?
Verstirbt jemand mittellos oder stand unter rechtlicher Betreuung, kann ein gesetzlicher Betreuer oder ein Kostenträger die Räumung veranlassen, etwa der Bezirk Mittelfranken. In solchen Fällen werden häufig mehrere Vergleichsangebote verlangt, bevor der Auftrag erteilt wird. Ein verbindliches Festpreisangebot nach einer kostenlosen Besichtigung erleichtert diese Abstimmung spürbar.
Der Ablauf bleibt in jeder Konstellation ruhig und diskret. Das Räumungsteam sortiert Wertgegenstände und Persönliches sorgfältig aus, statt den Nachlass blind zu entsorgen, und dokumentiert die fachgerechte Entsorgung mit Nachweis.
Wie ein solcher Auftrag Schritt für Schritt aussieht, zeigt der Ablauf einer Haushaltsauflösung. Speziell für den Trauerfall bündelt der Leitfaden zur Haushaltsauflösung nach einem Todesfall alle Schritte, ergänzend finden Sie Hinweise auf unserer Seite zum Todesfall.
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