Der Termin steht, die Kündigung ist bestätigt, und im Mietvertrag taucht ein Wort auf, das viele Fragen aufwirft: besenrein. Wie gründlich muss es sein? Genügt es zu kehren, oder wird eine blitzblanke Wohnung erwartet? Und was tun, wenn beim gemeinsamen Rundgang plötzlich über Kratzer im Parkett gesprochen wird?

Eine Wohnungsrückgabe ist selten kompliziert, wenn sie vorbereitet ist. Schwierig wird sie meist dann, wenn die Zeit knapp wird, wenn am Übergabetag noch Möbel in den Räumen stehen oder wenn niemand festgehalten hat, in welchem Zustand die Wohnung tatsächlich war. Der folgende Leitfaden führt Sie in sechs Schritten durch die Rückgabe, vom ersten Blick in den Mietvertrag bis zum letzten Schlüssel. Er ersetzt keine Rechtsberatung, sondern beschreibt einen Ablauf, der sich in der Praxis bewährt hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Besenrein bedeutet: die Wohnung ist vollständig geräumt und grob gereinigt. Eine Grundreinigung oder Renovierung ist damit nicht gemeint. Was darüber hinaus gelten soll, ergibt sich aus dem Mietvertrag und aus der Absprache mit der Vermieterseite.
  • Zwischen dem Ende der Räumung und dem Übergabetermin gehört ein Puffer. Wer beides auf denselben Tag legt, hat keine Reserve, falls etwas dazwischenkommt.
  • Zur Wohnung zählen auch Nebenräume wie Keller, Dachboden, Garage oder Stellplatz. Auch sie müssen leer sein.
  • Normale Gebrauchsspuren aus dem alltäglichen Wohnen und echte Schäden sind zwei verschiedene Dinge. Das Übergabeprotokoll hält den Zustand fest, damit später niemand raten muss.
  • Zählerstände notieren und die Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel schriftlich bestätigen lassen. Beides kostet zwei Minuten und erspart im Zweifel viel Klärungsaufwand.

1. Fristen und Übergabetermin klären

Am Anfang steht ein ruhiger Blick in den Mietvertrag und in die Kündigungsbestätigung. Daraus ergibt sich, wann das Mietverhältnis endet. Der Übergabetermin liegt üblicherweise am letzten Tag der Mietzeit oder kurz davor. Vereinbaren Sie ihn schriftlich, etwa per E-Mail, damit an Datum und Uhrzeit später kein Zweifel besteht.

Legen Sie den Termin nach Möglichkeit auf eine Tageszeit mit Tageslicht. In einer leeren Wohnung hängen keine Lampen mehr, und im Dämmerlicht entstehen genau die Diskussionen über Flecken und Kratzer, die man vermeiden möchte. Klären Sie außerdem, wer die Wohnung abnimmt: die Vermieterin oder der Vermieter persönlich, die Hausverwaltung oder eine beauftragte Person. Falls Sie selbst nicht anwesend sein können, weil Sie weit entfernt wohnen oder beruflich gebunden sind, lassen Sie sich vertreten und halten Sie die Vollmacht schriftlich fest.

Der entscheidende Punkt ist die Reihenfolge. Die Räumung muss abgeschlossen sein, bevor die Übergabe stattfindet, nicht am selben Vormittag. Planen Sie deshalb rückwärts. Soll ein Dienstleister die Wohnung leeren, fragen Sie früh an und nennen Sie den Übergabetermin gleich mit. Wird es doch einmal eng, lässt sich vieles noch auffangen: Auf Anfragen reagieren wir in der Regel innerhalb von zwei Stunden, eine Besichtigung ist häufig binnen 24 Stunden möglich, und die Abwicklung kann in dringenden Fällen kurzfristig folgen.

2. Die Wohnung vollständig räumen

Vollständig geräumt heißt: Alles, was nicht fest zur Wohnung gehört, muss heraus. Möbel, Teppiche, Vorhangschienen, selbst angebrachte Lampen, Regale, eigene Einbauten in Küche oder Bad. Dazu zählen auch Gegenstände, die Sie seinerzeit vom Vormieter übernommen haben, denn zurückgeben müssen Sie die Wohnung so, wie es der Vertrag vorsieht, nicht so, wie Sie sie vorgefunden haben.

Vergessen Sie die Nebenräume nicht. Kellerabteil, Dachboden, Garage, Gartenhäuschen oder Fahrradkeller werden regelmäßig übersehen, weil man sie im Alltag kaum betritt. Ein eigener Rundgang mit Taschenlampe lohnt sich.

Bevor die eigentliche Räumung beginnt, sichern Sie persönliche Unterlagen, Fotos und Wertsachen. In vollen Wohnungen liegt Wichtiges oft zwischen Alltäglichem, und ein zweites Paar Augen hilft. Bei größeren Mengen, bei einer Wohnung, die über Jahre voll geworden ist, oder wenn Sie den Haushalt eines Angehörigen auflösen, führt der Weg meist über eine professionelle Entrümpelung. Wie ein solcher Auftrag von der ersten Anfrage bis zur leeren Wohnung abläuft, beschreibt unser Leitfaden zum Ablauf einer Haushaltsauflösung.

Was eine Räumung kostet, hängt von mehreren Größen ab: von der Menge und dem Volumen des Hausrats, vom Zugang mit Etage, Aufzug, Parksituation und Tragewegen, vom Zustand der Räume, von der Art der Entsorgung samt möglichem Sondermüll und davon, wie viel sich noch verwerten lässt. Ein belastbarer Preis entsteht deshalb erst nach einem Blick in die Räume. Bei Das Räumungsteam ist diese Besichtigung kostenlos und mündet in nahezu allen Fällen in ein verbindliches Festpreisangebot, sodass Sie vor der Übergabe wissen, woran Sie sind.

3. Die Wohnung besenrein herrichten

Besenrein beschreibt einen groben, aber ordentlichen Zustand. Die Böden sind gekehrt oder gesaugt, loser Schmutz, Staub und Spinnweben sind entfernt, Müll und Verpackungsreste haben das Haus verlassen. In der Küche bleiben keine Essensreste zurück, im Bad kein grober Schmutz. Aufkleber an Türen, Klebehaken oder Reste von doppelseitigem Klebeband nimmt man am besten gleich mit ab.

Was besenrein nicht bedeutet: eine professionelle Grundreinigung, gewischte Fensterrahmen bis in die letzte Ecke oder frisch gestrichene Wände. Wenn im Mietvertrag zusätzliche Pflichten stehen, etwa zu Schönheitsreparaturen, ist das ein eigenes Thema, das Sie vorab mit der Vermieterseite besprechen sollten. Fragen Sie im Zweifel früh nach, statt es am Übergabetag herauszufinden.

Nagellöcher und Dübel sind ein Klassiker beim Rundgang. Üblich ist, Dübel zu entfernen und Löcher zu verschließen, wobei sich die Erwartungen im Einzelfall unterscheiden. Auch hier hilft eine kurze Absprache im Vorfeld mehr als jede Diskussion im Flur. Für Mieterinnen, Mieter und Vermieter, die die Räumung und die besenreine Herrichtung in eine Hand geben möchten, haben wir das Thema auf unserer Hauptseite unter besenreine Wohnungsübergabe zusammengefasst.

4. Mängel und Gebrauchsspuren dokumentieren

Gehen Sie einige Tage vor dem Termin allein durch die leere Wohnung, Raum für Raum, und schauen Sie genau hin. Machen Sie Fotos vom Zustand der Böden, der Wände, der Fenster, der Sanitärobjekte und der Küche. Aktuelle Aufnahmen mit Datum sind später deutlich wertvoller als jede Erinnerung.

Halten Sie dabei zwei Kategorien auseinander. Gebrauchsspuren entstehen durch das normale Wohnen: leichte Abnutzung des Bodens auf Laufwegen, kleine Druckstellen unter Möbelfüßen, vergilbte Stellen hinter Bildern. Schäden gehen darüber hinaus, etwa ein herausgebrochenes Stück Fliese, ein Brandloch oder ein gesprungenes Waschbecken. Wo genau die Grenze verläuft, wird im Einzelfall beurteilt und hängt unter anderem von der Wohndauer ab.

Suchen Sie außerdem das Protokoll vom Einzug heraus, falls es eines gibt. Mängel, die schon damals vermerkt wurden, sind mit diesem Papier schnell belegt. Fehlt das Einzugsprotokoll, notieren Sie trotzdem alles, was Ihnen auffällt, und bringen Sie diese Liste zum Termin mit. Allgemeine Verbraucherinformationen rund um Mietverhältnisse finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

5. Übergabeprotokoll und Zählerstände

Das Übergabeprotokoll ist das Herzstück der Rückgabe. Es hält fest, was am Tag der Übergabe tatsächlich vorgefunden wurde, und schützt beide Seiten vor späteren Missverständnissen. In ein brauchbares Protokoll gehören Adresse, Datum und Uhrzeit, die Namen aller Anwesenden, eine Beschreibung des Zustands Raum für Raum, die Zählerstände, die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie die Unterschriften beider Seiten. Am Ende nimmt jede Seite ein unterschriebenes Exemplar mit.

Lesen Sie vor der Unterschrift, was dort steht. Formulierungen wie "in einwandfreiem Zustand" oder ein pauschaler Verzicht auf Ansprüche haben spürbare Wirkung. Sind Sie mit einem Punkt nicht einverstanden, lassen Sie Ihre abweichende Sicht eintragen. Ein Protokoll darf Uneinigkeit abbilden, das ist besser als eine Unterschrift unter etwas, das Sie so nicht sehen.

Die Zählerstände notieren Sie für Strom, Gas, Wasser und, falls vorhanden, für die Wärmemengenzähler. Schreiben Sie jeweils die Zählernummer dazu und fotografieren Sie das Display. Diese Angaben brauchen Sie für die Abmeldung bei den Versorgern und für die Betriebskostenabrechnung. Denken Sie im selben Zug an Nachsendeauftrag, Ummeldung und die Kündigung oder Ummeldung laufender Verträge.

6. Die Schlüsselübergabe

Zurückzugeben sind alle Schlüssel, die zur Wohnung gehören, einschließlich der Exemplare, die Sie selbst haben nachmachen lassen. Dazu zählen Haustür, Wohnungstür, Briefkasten, Keller, Dachboden, Garage, Hoftor sowie Chips oder Transponder für Schließanlagen. Fehlt ein Schlüssel, sprechen Sie das offen an, statt zu hoffen, dass es nicht auffällt. Bei einer Schließanlage kann ein fehlendes Stück Folgen haben, die sich mit einem frühen Hinweis leichter regeln lassen.

Lassen Sie sich die Anzahl der übergebenen Schlüssel im Protokoll quittieren. Ein Satz genügt, etwa: drei Wohnungsschlüssel, zwei Haustürschlüssel, ein Briefkastenschlüssel, ein Kellerschlüssel. Werfen Sie Schlüssel nicht einfach in den Briefkasten und legen Sie sie nicht bei Nachbarn ab, solange nichts Schriftliches vorliegt. Erst mit der quittierten Schlüsselübergabe ist die Rückgabe abgeschlossen, und Sie können den Schlussstrich mit gutem Gefühl ziehen.

Häufige Fragen

Was bedeutet besenrein genau?

Besenrein meint eine vollständig geräumte und grob gereinigte Wohnung. Die Böden sind gekehrt oder gesaugt, loser Schmutz und Müll sind entfernt, in Küche und Bad bleiben keine Rückstände zurück. Eine professionelle Grundreinigung, Fensterputzen in Perfektion oder Malerarbeiten gehören nicht dazu. Weiter gehende Pflichten können sich aus dem Mietvertrag ergeben, deshalb lohnt ein Blick hinein, bevor Sie planen.

Wer trägt die Verantwortung für Gebrauchsspuren?

Abnutzung, die beim normalen Wohnen entsteht, ist mit der Miete grundsätzlich abgegolten. Anders liegt es bei Schäden, die über die übliche Nutzung hinausgehen. Die Abgrenzung wird im Einzelfall beurteilt, unter anderem nach Wohndauer und Art der Spur. Genau deshalb sind Fotos und ein sauber ausgefülltes Protokoll so nützlich: Sie machen den Zustand nachvollziehbar, statt ihn zur Auslegungssache zu machen.

Was tun, wenn die Wohnung bis zum Termin nicht leer wird?

Melden Sie sich früh bei der Vermieterseite und schieben Sie den Termin lieber, als eine halb geräumte Wohnung zu übergeben. Parallel können Sie eine Räumung beauftragen. Kurzfristige Termine sind im Großraum Nürnberg oft machbar, besonders wenn die Besichtigung schnell stattfindet. Hilfreich ist eine geordnete Vorbereitung, für die unsere Checkliste zur Vorbereitung die wichtigsten Punkte bündelt.

Wenn der Zeitplan eng wird oder die Wohnung mehr Aufwand macht, als Sie allein stemmen möchten, melden Sie sich. Das Räumungsteam arbeitet seit über zehn Jahren im Großraum Nürnberg, in einem Umkreis von rund 25 Kilometern, mit deutschsprachigen Kräften, eigenen Firmentransportern und einheitlicher Kleidung. Die Entsorgung erfolgt fachgerecht und auf Wunsch mit Nachweis, Wertgegenstände werden aussortiert statt blind entsorgt. Erreichbar sind wir täglich von 8 bis 21 Uhr unter 01578 5150429 oder per E-Mail an info@raeumungsteam.de. Einen Überblick über unser Einzugsgebiet gibt die Seite Wohnungsauflösung und Entrümpelung in Nürnberg.

Zum Thema

Kostenlose Besichtigung mit Festpreisangebot im Großraum Nürnberg

Jetzt unverbindlich anfragen →