Das Wichtigste in Kürze

Eine Haushaltsauflösung hat keinen festen Preis, weil keine zwei Haushalte gleich sind. Was den Aufwand bestimmt, sind Menge und Volumen, die Zugänglichkeit der Wohnung, ihr Zustand, der Anteil verwertbarer Gegenstände, gewünschte Zusatzarbeiten, die Art der Entsorgung und der zeitliche Rahmen. Diese Faktoren greifen ineinander. Eine gut zugängliche Wohnung mit viel verwertbarem Inventar verhält sich völlig anders als ein verdichteter Haushalt im vierten Obergeschoss ohne Aufzug.

Deshalb entsteht der Preis bei uns nicht am Telefon und nicht über einen Online-Rechner, sondern bei einer kostenlosen Besichtigung vor Ort. Daraus wird ein verbindliches Festpreisangebot. In nahezu allen Fällen bleibt es bei diesem Preis, solange der Auftrag nicht nachträglich erweitert wird.

Wer im Internet nach Pauschalen sucht, findet viele Zahlen. Nur beziehen sich diese Zahlen fast immer auf Wohnungen, die mit der eigenen nichts zu tun haben. Wir gehen hier stattdessen den ehrlicheren Weg und erklären, welche Faktoren den Aufwand treiben und welche ihn senken. Wenn Sie diese Zusammenhänge kennen, können Sie jedes Angebot besser einschätzen, ganz gleich von wem es kommt.

Warum es keine allgemeingültige Preisliste gibt

Eine Haushaltsauflösung ist Handarbeit. Jeder Gegenstand wird angefasst, beurteilt, sortiert, getragen, verladen und einem Entsorgungs- oder Verwertungsweg zugeordnet. Der Aufwand hängt also nicht an der Quadratmeterzahl im Mietvertrag, sondern daran, was tatsächlich in der Wohnung steht und wie schwer es dort herauskommt.

Zwei Wohnungen mit identischem Grundriss können sich im Aufwand deutlich unterscheiden. In der einen ist über Jahre reduziert worden, Schränke sind halb leer, der Keller ist aufgeräumt. In der anderen steht der Nachlass mehrerer Generationen, dazu Dachboden und Garage. Wer hier eine Pauschale nennt, rät. Und wer rät, muss entweder zu hoch ansetzen, damit er sich nicht verkalkuliert, oder er wird später nachfordern.

Genau daran erkennen Sie übrigens auch die Arbeitsweise eines Anbieters. Wer ohne Besichtigung eine Summe zusagt, hat den Aufwand nicht gesehen. Mehr dazu in unserem Beitrag Seriöse Entrümpelungsfirma erkennen.

Menge und Volumen

Der wichtigste Einzelfaktor ist die Menge. Nicht das Gewicht allein und nicht die Wohnfläche, sondern das Volumen, das am Ende bewegt und entsorgt werden muss. Ein Kleiderschrank voller Textilien nimmt viel Raum ein und ist leicht. Ein Kellerregal mit Werkzeug, Farbresten und Fliesen ist klein und schwer. Beides erzeugt Aufwand, aber auf unterschiedliche Weise.

Zur Menge zählen alle Bereiche, die zur Wohnung gehören. Keller, Dachboden, Speicher, Garage oder Gartenhaus werden bei einer Gesamtauflösung mitgedacht, weil sie sich sonst nach dem Räumungstag als Restposten bemerkbar machen. Diese Nebenräume werden bei der Einschätzung regelmäßig unterschätzt, weil man sie im Alltag kaum betritt. Öffnen Sie deshalb vor dem Besichtigungstermin alles, was zugänglich ist. Was der Besichtigende sieht, kann er kalkulieren. Was verschlossen bleibt, muss geschätzt werden.

Auch Möbel spielen eine eigene Rolle. Große Schrankwände, Klaviere, Wasserbetten, Werkbänke oder eingebaute Küchen müssen zerlegt werden, bevor sie das Treppenhaus passieren. Zerlegen ist Zeit, und Zeit ist der eigentliche Kostenträger jeder Räumung.

Zugang: Etage, Aufzug, Tragewege, Parksituation

Der zweite große Faktor ist der Weg vom Zimmer bis ins Fahrzeug. Er wird an einem Räumungstag dutzende, oft hunderte Male gegangen. Jeder Meter multipliziert sich.

Eine Erdgeschosswohnung mit kurzem Weg zur Ausfahrt ist der günstigste Fall. Ein Dachgeschoss über mehrere enge Treppenläufe ist der aufwendigste. Ein Personenaufzug hilft, löst aber nicht alles: Er hat begrenzte Grundfläche, viele Möbelteile passen nicht hinein, und in Wohnanlagen muss er auch für andere Mieter verfügbar bleiben. In Altbauten in der Nürnberger Innenstadt kommt oft ein enges Treppenhaus mit Wendelläufen dazu, in dem Sperriges nur schwer zu drehen ist.

Die Parksituation wirkt genauso. Kann das Fahrzeug direkt vor dem Hauseingang stehen, ist die Strecke kurz. Muss es in der nächsten Seitenstraße oder in einem Parkhaus abgestellt werden, verlängert sich jeder Gang. Innenstadtlagen, Fußgängerbereiche, Bewohnerparkzonen und beengte Hinterhöfe erzeugen deshalb spürbar mehr Aufwand als eine Wohnanlage mit Anlieferzone. Ob eine Fläche vor dem Haus freigehalten werden kann, klären Sie am besten frühzeitig mit der Hausverwaltung oder den Nachbarn.

Zustand der Wohnung

Der Zustand entscheidet darüber, wie schnell gearbeitet werden kann und welche Schutzmaßnahmen nötig sind. In einem normal geführten Haushalt lässt sich zügig sortieren und tragen. Ist der Boden nicht frei, weil sich Gegenstände über Jahre verdichtet haben, muss zuerst überhaupt ein Weg geschaffen werden, bevor an Abtransport zu denken ist. Solche Wohnungen brauchen mehr Zeit, mehr Vorsicht und in aller Regel mehr Personal.

Dasselbe gilt nach Brand-, Wasser- oder Schimmelschäden. Hier geht es um die Räumung und die fachgerechte Entsorgung des betroffenen Inventars, das häufig nicht mehr verwertbar ist und getrennt entsorgt werden muss. Auch das wirkt sich auf den Aufwand aus.

Wichtig ist uns dabei ein Punkt: Zustand ist keine Bewertung eines Menschen. Bei stark belegten Wohnungen arbeiten wir ruhig, ohne Kommentar und ohne Aufsehen im Haus. Hintergründe dazu finden Sie im Glossar unter Messie-Syndrom und im Leitfaden zur diskreten Auflösung einer Messie-Wohnung.

Anteil verwertbarer Gegenstände: die Wertanrechnung

Nicht alles, was aus einer Wohnung kommt, ist Abfall. Gut erhaltene Möbel, Haushaltsgeräte, Werkzeug, Schmuck, Münzen, Uhren, Musikinstrumente, Bücher, Porzellan oder Sammlungen haben einen Wiederverkaufs- oder Weitergabewert. Lässt sich ein Teil des Inventars verwerten, mindert das den Entsorgungsaufwand und wird im Angebot berücksichtigt. Man spricht von Wertanrechnung.

Das ist keine Verhandlungstaktik, sondern einfache Logik: Was in den Wiederverkauf oder in eine Weitergabe geht, muss nicht kostenpflichtig entsorgt werden. Zwei Dinge sind dabei ehrlich zu sagen. Erstens lässt sich der verwertbare Anteil nur vor Ort beurteilen, weil es auf Zustand, Alter und Nachfrage ankommt. Zweitens ist der Anteil in vielen Haushalten kleiner, als Angehörige erwarten. Bestimmte Möbelstile, Röhrenfernseher, Polstergarnituren oder Enzyklopädien lassen sich kaum noch weitergeben, selbst wenn sie gepflegt sind.

Für Sie ist vor allem eines relevant: Wertgegenstände sollen gefunden werden, nicht im Container landen. Unterlagen, Fotos, Schmuck und Erinnerungsstücke werden bei einer sorgfältigen Räumung aussortiert und Ihnen vorgelegt, statt blind mitgenommen zu werden.

Zusatzarbeiten

Häufig endet ein Auftrag nicht mit der leeren Wohnung. Für eine Übergabe an Vermieter oder Erwerber sind oft weitere Arbeiten nötig, die separat in den Aufwand einfließen.

Dazu gehört das Entfernen von verklebtem Teppichboden oder PVC, das je nach Kleber und Untergrund mühsam ist. Ebenso das Abnehmen von Tapeten, das Demontieren von Einbauküchen, Deckenpaneelen, Regalsystemen, Lampen oder Rollos, oder das Zurückbauen von Trennwänden und Bodenbelägen, die im Laufe der Jahre eingebaut wurden. Auch die besenreine Übergabe gehört dazu: Die Wohnung wird geräumt, gefegt und in einem Zustand hinterlassen, in dem Handwerker oder Nachmieter weiterarbeiten können.

Was hier verlangt wird, steht meist im Mietvertrag oder in der Vereinbarung mit dem Vermieter. Klären Sie diesen Punkt am besten vor der Besichtigung, dann kann der Umfang von Anfang an ins Angebot einfließen und muss nicht später nachverhandelt werden.

Entsorgungsart und Sondermüll

Abfall ist nicht gleich Abfall. Was aus einer Wohnung kommt, wird getrennt und über unterschiedliche Wege entsorgt. Holz, Metall, Elektroaltgeräte, Restmüll, Papier, Textilien und Bauschutt laufen jeweils über eigene Annahmestellen mit eigenen Konditionen. Je sauberer getrennt wird, desto besser lässt sich entsorgen. Trennen kostet allerdings Arbeitszeit.

Deutlich aufwendiger sind Stoffe, die besonders behandelt werden müssen. Farb- und Lackreste, Lösungsmittel, Altöl, Batterien, Leuchtstoffröhren, Chemikalien aus Werkstatt oder Garten, Gasflaschen oder Kühlgeräte mit Kältemittel dürfen nicht in den normalen Abfall. Sie werden gesondert erfasst und an dafür vorgesehenen Stellen abgegeben. Solche Bestände finden sich vor allem in Kellern und Garagen älterer Haushalte, und sie fallen bei der Einschätzung ins Gewicht.

Am Ende steht die fachgerechte Entsorgung mit Nachweis. Das ist kein Detail für Aktenordner, sondern Ihre Absicherung: Sie können belegen, dass der Hausrat ordnungsgemäß entsorgt wurde und nicht irgendwo im Landkreis abgestellt worden ist. Allgemeine Informationen zur Abfalltrennung finden Sie beim Umweltbundesamt.

Termindruck

Zeit ist ein eigener Faktor. Ist der Termin frei planbar, lässt sich die Räumung in einen normalen Arbeitsablauf einordnen. Muss sie sehr kurzfristig stattfinden, etwa weil eine Wohnungsübergabe ansteht, ein Verkauf terminiert ist oder eine Frist läuft, muss zusätzliches Personal gebunden und der übrige Ablauf umgestellt werden. Auch die Entsorgungswege lassen sich dann nicht immer optimal legen.

Kurzfristige Termine sind machbar. Wir arbeiten von Montag bis Sonntag und können in vielen Fällen zügig reagieren, von der Besichtigung bis zur Abwicklung innerhalb weniger Tage. Trotzdem lohnt sich Vorlauf. Wer zwei oder drei Wochen Zeit hat, gibt sich selbst die Möglichkeit, Unterlagen zu sichten, persönliche Dinge zu sichern und in Ruhe zu entscheiden, was mitgenommen wird.

Wie der Festpreis entsteht

Der Weg zum Preis ist bei uns immer derselbe.

Am Anfang steht Ihre Anfrage per Telefon oder E-Mail. Dabei klären wir das Wesentliche: Wo liegt die Wohnung, wie groß ist sie etwa, welche Nebenräume gehören dazu, wie ist die Zugangssituation, gibt es einen Termin, der eingehalten werden muss. Das ist noch keine Preisauskunft, sondern die Vorbereitung des Termins.

Dann folgt die kostenlose Besichtigung vor Ort. Wir gehen alle Räume durch, einschließlich Keller, Dachboden und Garage, schauen uns Treppenhaus, Aufzug und Parksituation an, sprechen über gewünschte Zusatzarbeiten und darüber, was in der Wohnung bleiben oder zu Ihnen kommen soll. Nach diesem Termin ist der Aufwand bekannt.

Daraus entsteht ein verbindliches Festpreisangebot mit klarem Leistungsumfang: was geräumt wird, wie entsorgt wird, welche Zusatzarbeiten enthalten sind, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird. Dieser Preis gilt. In etwa neunundneunzig von hundert Fällen bleibt es genau dabei. Eine Anpassung kommt nur dann in Betracht, wenn der Auftrag im Nachhinein erweitert wird, wenn also zum Beispiel eine weitere Garage hinzukommt oder Zusatzarbeiten beauftragt werden, die zuvor nicht besprochen waren. Solche Änderungen werden vorher abgestimmt, nicht hinterher in Rechnung gestellt.

Wenn Sie Angebote vergleichen möchten, achten Sie darauf, dass alle Anbieter denselben Leistungsumfang kalkuliert haben. Ein Angebot ohne Bodenbelag und ohne besenreine Übergabe wirkt niedriger, deckt aber weniger ab. Was Sie beim Vergleich fragen sollten, steht in unserer Checkliste mit Fragen vor der Beauftragung.

Wer die Kosten trägt

Wer eine Haushaltsauflösung bezahlt, hängt vom Anlass ab. Bei einer Auflösung zu Lebzeiten, etwa vor einem Umzug ins Pflegeheim, beauftragt und trägt in der Regel die betroffene Person oder eine bevollmächtigte Angehörige. Nach einem Todesfall stehen zunächst die Erben in der Verantwortung, und zwar sowohl für die Räumung als auch für die Rückgabe der Wohnung an den Vermieter. Bei Mietverhältnissen kann außerdem eine Rolle spielen, welche Pflichten der Mietvertrag zur Rückgabe vorsieht.

Bei mittellosen Verstorbenen und bei Auflösungen unter gesetzlicher Betreuung kommen Kostenträger ins Spiel. Dort sind häufig mehrere Vergleichsangebote gefordert, bevor ein Auftrag erteilt werden kann. Wir stellen solche Angebote in der gewohnten Form aus, mit nachvollziehbarem Leistungsumfang.

Eine belastbare Aussage zur Verantwortlichkeit im Einzelfall kann nur mit Blick auf Ihre konkrete Situation getroffen werden, gegebenenfalls mit rechtlicher Beratung. Die Zusammenhänge nach einem Sterbefall haben wir im Leitfaden Haushaltsauflösung nach einem Todesfall ausführlich beschrieben, ebenso in der Antwort auf die Frage, wer sich nach einem Todesfall um die Wohnungsauflösung kümmert.

Wie Sie den Aufwand selbst beeinflussen können

Einige Faktoren liegen in Ihrer Hand, andere nicht. Die Etage können Sie nicht ändern. Anderes schon.

Sichten Sie Unterlagen und persönliche Dinge vorab, soweit Ihnen das möglich ist. Papiere, Fotoalben, Schmuck und alles mit Erinnerungswert gehören nicht in eine Räumung hinein, sondern vorher gesichert. Das nimmt Ihnen zugleich den Druck, am Räumungstag Entscheidungen unter Zeitnot zu treffen.

Machen Sie alle Bereiche zugänglich. Öffnen Sie Keller, Dachboden und Garage vor der Besichtigung und legen Sie Schlüssel bereit. Ein vollständiger Überblick führt zu einem belastbaren Angebot.

Klären Sie den gewünschten Endzustand, bevor das Angebot erstellt wird. Sprechen Sie mit dem Vermieter oder der Verwaltung, was bei der Übergabe verlangt wird, und geben Sie diese Informationen weiter.

Nehmen Sie sich Vorlauf, wenn es die Situation erlaubt. Und verzichten Sie darauf, in Eigenregie vorzuräumen, wenn das körperlich anstrengend oder emotional belastend wäre. Was ohnehin in einem Zug mit abtransportiert wird, muss nicht vorher mühsam getrennt werden. Konkrete Schritte finden Sie in unserer Checkliste zur Vorbereitung und im Leitfaden zum Ablauf einer Haushaltsauflösung.

Häufige Fragen

Warum nennen Sie am Telefon keinen Preis?

Weil eine Zahl ohne Kenntnis der Wohnung entweder zu hoch oder unrealistisch niedrig wäre. Am Telefon lässt sich nicht beurteilen, wie verdichtet ein Haushalt ist, wie das Treppenhaus geschnitten ist, wie viel verwertbar ist und was in Keller und Garage steht. Wir klären telefonisch die Rahmenbedingungen und vereinbaren die kostenlose Besichtigung. Erst danach bekommen Sie eine verbindliche Zahl, auf die Sie sich verlassen können.

Kann sich der Festpreis nachträglich ändern?

Im Normalfall nicht. Das Angebot nach der Besichtigung ist verbindlich und bleibt es. Eine Änderung kommt nur bei einer Auftragserweiterung in Betracht, also wenn zusätzliche Räume, Nebenräume oder Zusatzarbeiten hinzukommen, die beim Termin nicht besprochen wurden. Auch dann wird das vorher mit Ihnen abgestimmt.

Bekomme ich für gut erhaltene Möbel Geld zurück?

Verwertbares Inventar wird im Angebot berücksichtigt und senkt den Aufwand. Eine Auszahlung ist damit nicht automatisch verbunden, denn ob und wie stark sich das auswirkt, hängt vom Zustand, vom Alter und von der tatsächlichen Nachfrage ab. Bei nennenswerten Werten sprechen wir das bei der Besichtigung offen an, damit Sie wissen, woran Sie sind.

Zum Thema

Ergänzende Beiträge zum Kostenthema und zum Ablauf:

Sie möchten wissen, was Ihre Situation konkret bedeutet? Das Räumungsteam kommt zur kostenlosen Besichtigung in den Großraum Nürnberg und legt Ihnen ein verbindliches Festpreisangebot vor. Erreichbar sind wir täglich von 8 bis 21 Uhr unter 01578/5150429 oder per E-Mail an info@raeumungsteam.de. Weitere Informationen zu unseren Leistungen bei einer Haushaltsauflösung finden Sie auf unserer Hauptseite.

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